Aurelius Augustinus: Vom Gottesstaat (14)

Buch 20 und 21 dtv-bibliothek

Dieses Buch ist religonsgeschichtlich von besonderem Gewicht, steht doch das Jüngste Gericht im Mittelpunkt. Gleich zu Beginn dient das Jüngste Gericht als Ausweg aus der Theodizee:

Denn wir wissen nicht, welches Gottesgericht dem zugrunde liegt, daß hier ein Guter arm, dort ein Böser reich ist […] daß ein Unschuldiger die Gerichtssitzung nicht nur ungerächt, sondern sogar verurteilt verläßt […] daß junge Männer kraftstrotzend das Räuberhandwerk treiben, während kleine Kinder […] von mancherlei schrecklichen Krankheiten heimgesucht werden […] [S. 586]

Kurz die offensichtliche Ungerechtigkeit der Welt erfordert ein späteres Gericht. Es folgen interpretierte Belege aus dem Alten und Neuen Testament, welche für dieses portmortale Justizsystem sprechen. Es ist wenig überraschend, dass Teufel und Antichrist ebenfalls ausführlich gewürdigt werden. Zu Wort kommen in extenso Paulus und Jesaja. Für Augustinus gibt es keinen Zweifel, dass Christus der im Alten Testament angekündigte „Weltenrichter“ sein wird. Wer dessen Wutanfälle aus den Evangelien im Gedächtnis hat, wird mit der Vorstellung, dass Jesus massenhaft Sünder ewigen Höllenqualen ausliefert, keine Schwierigkeiten haben.

Damit ist man auch schon beim Thema des einundzwanzigsten Buches: „Die Ewigkeit der Höllenstrafen“. Naturgemäß bedarf es eines größeren Argumentationsaufwands wie eine Religion, welche die Nächstenliebe als USP (unique selling proposition) verwendet, Dauerfolter zulassen kann.

Doch zu Beginn werden naturwissenschaftliche Probleme in bezug auf diese Folterpraxis diskutiert, denn Skeptiker bezweifelten, dass ein menschlicher Körper solche Qualen eine Ewigkeit lang aushalten kann. Augustinus bringt zoologische Beispiele:

Antworten wir ihnen, es gebe doch sicherlich vergängliche, weil sterbliche Lebewesen, die mitten im Feuer leben, oder es finde sich eine Art von Würmern im Wasser heißer Quellen, in die niemand seine Hand tauche ohne sie zu verbrennen […] Denn gewiß ist’s wunderbar, in Flammen leiden und doch leben, aber noch wunderbarer, in Flammen leben und nicht darunter leiden. Glaubt man aber das eine, warum nicht auch das andere?

Diese Argumentationsstrategie wird noch eine Weile weiterverfolgt: Anerkannt „Wunderbares“ in der Welt soll höllische „Unmöglichkeiten“ plausibel machen. Sollte das noch nicht überzeugend genug sein, folgt der Hinweis auf Gottes Allmacht. Das ist insofern interessant als der Hinweis auf die Allmächtigkeit Gottes eigentlich „logisch“ völlig ausreichte. Weshalb also müht sich Augustinus zusätzlich über viele Seiten mit zusätzlichen Argumenten ab? Offenbar hat er mit seinem Buch nicht nur Gläubige im Auge, sondern will auch den gebildeten Teil der spätantiken Leserschaft überzeugen.

Den Einwand, dass ewige Strafen ungerecht seien, räumt er mit einer Analogie aus dem Weg: Die ewige Höllenstrafe nach dem Tod sei nichts anderes als die Todestrafe in der Welt, nämlich ein dauerhafter Ausschluss.

Auch in diesem Buch äußert sich der Philosoph wenig vorteilhaft über das nicht-ewige Leben, wobei seine Beschreibung des Kinderlebens ein Zitat verdient:

Ist doch schon Unverstand und Unwissenheit keine geringe Strafe, und weil man mit Recht urteilt, daß sie zu fliehen sind, zwingt man die Knaben durch schmerzhafte Strafen allerlei Künste und Wissenschaften zu lernen […] Wer aber würde nicht zurückschrecken und, vor die Wahl gestellt, entweder zu sterben oder noch einmal Kind zu werden, nicht lieber den Tod wählen? Begrüßt doch das Kind nicht lachend, sondern weinend das Tageslicht und weissagt damit Unbewußt, welchen Übeln es entgegengeht. [S. 707f.]

En passent sei bemerkt, dass man sich auch heute noch wundern kann, mit welcher Leichtsinnigkeit die Menschen Kinder in die Welt setzen 🙂

Die restlichen Abschnitte zeigt sich Augustinus als überzeugter Fundamentalist, indem er ausführlich jedes Mitleid mit ewig Gequälten zurückweist und wortreich die Ewigkeit der Höllenstrafen verteidigt.

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